Ausstellungsbedingungen
Ausstellungsbedingungen WCC e.V.
Internationale Katzenausstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Westsächsische Cat Club e.V. veranstaltet eine Internationale Katzenausstellung, zu der wir Sie recht herzlich einladen. Es ist eine 2-Tages-Ausstellung. Die Katzen können am Samstag und am Sonntag je eine Doppelbewertung bekommen. Bitte kreuzen sie an, an welchen Tagen sie teilnehmen werden.
Teilnahmebedingungen:
Aussteller aus allen Vereinen können bei uns ausstellen. Die Bewertung sowie der Ausstellungsablauf werden nach international üblichen Regeln für Katzenausstellungen vollzogen.
Anmeldung:
Zur Anmeldung sind Katzen wie folgt zugelassen:
Ab der 16. Woche sollte eine gültige Tollwutimpfung (21 Tage nach Impfung) vorliegen.
Nicht zugelassen sind Jungtiere unter der 12. Lebenswoche, Katzen mit Anomalien, kranke Katzen, sowie von Parasiten befallene Katzen. Weiterhin nicht zugelassen sind folgende Katzenrassen: Manx, Cymric, Dackelkatzen, Pudelkatzen sowie alle Defektmutationen.
Für jede Katze und jeden Wurf ist je ein Anmeldeformular/Onlinemeldung zu verwenden. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine Katze infektiös erkrankt ist und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt.
Jede Anmeldung wird durch die Meldestelle bestätigt. Die Bestätigung ist bei Tiereinlieferung vorzuweisen.
Veterinärbestimmungen
Jede ausgestellte Katze sollte eine, durch einen Impfpass nachgewiesene Tollwutimpfung und muss eine Impfung gegen Katzenseuche und Schnupfen nachweisen. Diese Impfungen müssen mindestens 21 Tage alt und dürfen höchstens 12 Monate vor Ausstellungsbeginn erfolgt sein. Die gültigen Impfausweise sind bei der Tiereinlieferung unaufgefordert vorzuweisen.
Ab der 16. Woche sollte eine wirksame Tollwutimpfung vorliegen.
Ausländische Aussteller benötigen zwingend für die auszustellende Katze eine gültige Tollwutimpfschutz plus Katzenseuche und Katzenschnupfenimpfung, einen implantierten Microchip und einen EU Heimtierausweis aus dem alle diese Informationen nachweisbar sind.. Verordnung (EG) Nr. 998/200 der EU beachten.
Die Veterinärbestimmungen unterliegen dem jeweilig zuständigen Veterinäramts des Landkreises und können durch das Amt abgeändert werden. Die Änderungen gibt der WCC e.V. über die bekannten Medien bekannt. ^
Eingangskontrolle
Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf den Gesundheitszustand, Parasiten und Spuren von Parasiten untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Kein Tier darf ohne Kontrolle des Tierarztes in die Ausstellung gebracht werden.
Tiereinlieferung:
Samstag, von 7.30 – 9.30 Uhr
Sonntag, von 7.30 – 9.30 Uhr
Ausstellungsregeln
Die Katzen dürfen nicht über Nacht in den Ausstellungsräumen verbleiben.
Es besteht Rauchverbot innerhalb der Ausstellungsräume bzw. der Richterräume.
Jeder Aussteller hat für Sauberkeit in und um seine Käfige zu sorgen.
Die Tiere müssen innerhalb der Zeit von 9.00 – 18.00 Uhr in der Ausstellungshalle bleiben.
Käfige
Die Käfige für 1 Katze haben die Maße von ca. 70x70x70 cm. Die Aussteller werden gebeten, ihre Katzen in den Käfigen ständig zu beaufsichtigen.
Im Käfig müssen für die Dauer der Veranstaltung Wasser, Futter, eine Katzentoilette und eine geeignete Rückzugsmöglichkeit vorhanden sein.
Jury
Die Beurteilung erfolgt durch eine internationale Jury.
Es werden nur Richter zugelassen, die ihre Qualifikation nachweisen können. Das Urteil der Richter ist unanfechtbar. Jede bewertete Katze erhält eine Urkunde/Richterbericht.
Haftung
Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können die Standgelder zur Begleichung von entstandenen Kosten herangezogen werden. Jede Haftung des Westsächsischen Cat Club e.V., seiner Mitglieder und Beauftragten ist ausgeschlossen.
Jeder Aussteller haftet für die von ihm und seinen Tieren verursachten Schäden.
Gerichtsstand ist Dresden / Sachsen.
