Ausstellungsbedingungen
Ausstellungsbedingungen WCC e.V.
Internationale Katzenausstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Westsächsische Cat Club e.V. veranstaltet eine Internationale Katzenausstellung, zu der wir Sie recht herzlich einladen. Es ist eine 2-Tages-Ausstellung. Die Katzen können am Samstag und am Sonntag je eine Doppelbewertung bekommen. Bitte kreuzen sie an, an welchen Tagen sie teilnehmen werden.
Teilnahmebedingungen:
Aussteller aus allen Vereinen können bei uns ausstellen. Die Bewertung sowie der Ausstellungsablauf werden nach international üblichen Regeln für Katzenausstellungen vollzogen.
Anmeldung:
Zur Anmeldung sind Katzen wie folgt zugelassen:
Ab der 13. Woche sollte eine gültige Tollwutimpfung vorliegen.
Nicht zugelassen sind Jungtiere unter 12 Wochen, Katzen mit Anomalien, kranke Katzen, sowie von Parasiten befallene Katzen. Weiterhin nicht zugelassen sind folgende Katzenrassen: Manx, Cymric, Dackelkatzen, Pudelkatzen sowie alle Defektmutationen.
Für jede Katze und jeden Wurf ist je ein Anmeldeformular/Onlinemeldung zu verwenden. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine Katze infektiös erkrankt ist und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt.
Jede Anmeldung wird durch die Meldestelle bestätigt. Die Bestätigung ist bei Tiereinlieferung vorzuweisen.
Veterinärbestimmungen
Jede ausgestellte Katze sollte eine, durch einen Impfpass nachgewiesene Tollwutimpfung und muss eine Impfung gegen Katzenseuche und Schnupfen nachweisen. Diese Impfungen müssen mindestens 28 Tage alt und dürfen höchstens 12 Monate vor Ausstellungsbeginn erfolgt sein. Die gültigen Impfausweise sind bei der Tiereinlieferung unaufgefordert vorzuweisen.
Jungtiere, nicht älter als 12 Wochen mit Muttertier, in der kleinen Jugend und Wurfklasse, haben noch Mutterschutz. Ab der 16. Woche sollte eine wirksame Tollwutimpfung vorliegen ohne ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.
Ausländische Aussteller benötigen für die auszustellende Katze einen gültige Tollwutimpfschutz. Verordnung (EG) Nr. 998/200 der EU beachten.
Die Veterinärbestimmungen unterliegen dem jeweilig zuständigen Veterinäramts des Landkreises und können durch das Amt abgeändert werden. Die Änderungen gibt der WCC e.V. über die bekannten Medien bekannt.
Ausstellungsgebühren
Meldegebühren für Ausstellungen pro Tier | 25 € | je Tier & Tag |
Meldegebühren für 2. Bewertung pro Tier | 20 € | je Tier & Tag |
Wurf (mind. 3 Tiere im Doppelkäfig) ein Tier aus diesem Wurf wird gebührenfrei gerichtet, bitte extra melden | 40 € | je Wurf & Tag |
Katzen außer Konkurenz (unter Vorbehalt) bei Meldung eines Tieres | 25 € | je Tier & Tag |
Ummeldungen nach Meldeschluss | 0 € | |
Ummeldungen in höhere Klasse | 0 € | |
Reinigung und Müllgebühr pauschal pro Aussteller | 7,50 € | |
Showkatalog incl. Nebenkosten in gedruckter Form | 10 € | |
Showkatalog digitale Ausgabe | 0 € | |
Mahnungen erste Mahnung | 5 % | des offenen Ausstellungsrechnungsbetrages |
zweite Mahnung | 10 % | des offenen Ausstellungsrechnungsbetrages |
Stornogebühren für Ausstellungsgebühren ab Rechnungslegung: | ||
bis eine Woche vor Ausstellungsbeginn | 10 % | des Rechnungsbetrages |
ab einer Woche vor Ausstellungsbeginn | 25 % | des Rechnungsbetrages |